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1069


UN 1069 NITROSYLCHLORID
Klasse 2/ Code: 2TC
Gefahrzettel 2.3+8
Beförderungspapier:
UN 1069 Nitrosylchlorid, 2.3 (8), (D)
Tunnelcode: (D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P200: Flaschen und Flaschenbündel sind zulässig
LC50: 35 ml/m³
Prüffrist: 5 Jahre (nicht anwendbar für Gefäße aus Verbundwerkstoff)
Prüfdruck: 13 bar Füllungsgrad: 1,10 kg/ltr.
Sondervorschrift:
siehe Sondervorschrift k (Vorschriften für giftige Gase bis 200 ppm)
siehe Sondervorschrift ra (Beförderung in Kapseln)
Zusammenpacken: MP9
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
CV10 siehe Sondervorschrift CV10 (Laden der Flaschen)
siehe Sondervorschrift CV36 (Schild "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN")
Betrieb: S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Werkstoffe und Chemikalien: Greift Stahl an.
Gesundheit: Wirkt stark reizend auf Haut, Augen und Schleimhäute.
EmS: F-C S-U
Benennung in Englisch: Nitrosyl chloride