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263
1082



UN 1082 TRIFLUORCHLORETHYLEN, STABILISIERT (GAS ALS KÄLTEMITTEL R 1113)
Klasse 2/ Code: 2TF
Gefahrzettel 2.3+2.1 / Gefahrennummer: 263
Beförderungspapier:
UN 1082 Trifluorchlorethylen, stabilisiert (Gas als Kältemittel R 1113), 2.3 (2.1), (B/D)
Tunnelcode: (B/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B und C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 386 und 676:
386 siehe Sondervorschrift 386 (Temperaturkontrolle / Wirksamkeit von Stabilisatoren)
676 siehe Sondervorschrift 676 (Handhabung bei Abfällen)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P200: Flaschen, Großflaschen, Druckfass und Flaschenbündel sind zulässig
LC50: 2.000 ml/m³
Prüffrist: 5 Jahre (nicht anwendbar für Gefäße aus Verbundwerkstoff)
Prüfdruck: 19 bar Füllungsgrad: 1,13 kg/ltr.
Sondervorschrift:
siehe Sondervorschrift ra (Beförderung in Kapseln)
siehe Sondervorschrift u (Inspektionen bei Druckgefäße aus Aluminium
Zusammenpacken: MP9
MEGC: Die Beförderung in MEGC ist zugelassen.
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T50
ADR-Tanks: PxBH(M) (Sondervorschrift(en): TA4 TT9 )
Fahrzeug: FL
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 1000 kg Nettomasse in Tanks
Versandstücke: V8 siehe Sondervorschrift V8 (Maßnahmen zur Temperaturkontrolle)
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
CV10 siehe Sondervorschrift CV10 (Laden der Flaschen)
siehe Sondervorschrift CV36 (Schild "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN")
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
siehe Sondervorschrift S4 (Temperaturkontrolle und Maßnahmen)
S14 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Entzündbares, giftiges, geruchloses Gas
Explosionsgrenzen: 8,4% bis 38,7%
EmS: F-D S-U
Benennung in Englisch: Trifluorochloroethylene, stabilized (Refrigerant gas R 1113)