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3245



UN 3245 GENETISCH VERÄNDERTE ORGANISMEN
in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff
Klasse 9/ Code: M8
Gefahrzettel 9+2.2
Beförderungspapier:
UN 3245 Genetisch Veränderte Organismen, 9 (2.2), (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 219 und 637:
219 siehe Sondervorschrift 219 (Freistellung)
637 siehe Sondervorschrift 637 (Stoffeingrenzung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P904 / IBC08
Zusammenpacken: MP6
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV 26>Die Holzteile des Fahrzeugs oder Containers, die mit diesen Stoffen in Berührung gekommen sind, müssen entfernt und verbrannt werden.
siehe Sondervorschrift CV 27
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S17 Fahrzeugüberwachung ab 1.000 kg
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-A S-T
Benennung in Englisch: Genetically modified organisms
Trennvorschrift: SG50Trennung von Nahrungs- und Futtermitteln gemäß 7.3.4.2.1, 7.6.3.1.2 oder 7.7.3.6