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336
1992



UN 1992 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G.
Klasse 3 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode: FT1
Gefahrzettel 3+6.1 / Gefahrennummer: 336
Beförderungspapier:
UN 1992 Entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, n.a.g. (XXXX), 3 (6.1), VG I, (C/E)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (C/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C und D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P001
Zusammenpacken: MP7 / MP17
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 3.1
ortsbew. Tanks: T14 (Sondervorschrift(en): TP2 TP13 TP27)
ADR-Tanks: L10CH (Sondervorschrift(en): TU14 TU15 TE21 )
Fahrzeug: FL
Fahrwegbestimmung nach § 35a , GGVSEB: notwendig ab 3000 ltr. Nettomasse in Tanks (siehe auch § 35c Abs. 3 )
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S22 Fahrzeugüberwachung ab 5.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Entzündbare giftige Flüssigkeit, die weder in dieser Klasse noch wegen ihrer Eigenschaften in anderen Klassen namentlich genannt ist.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
EmS: F-E S-D
Benennung in Englisch: Flammable liquid, toxic, n.o.s.