ADR 2025       UN-Suche
2814


UN 2814 ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN
Klasse 6.2/ Klassifizierungscode: I1
Gefahrzettel 6.2
Beförderungspapier:
UN 2814 Ansteckungsgefährlicher Stoff, Gefährlich für Menschen, 6.2, (-)
Tunnelcode: (-) Durchfahrt durch alle Tunnel gestattet.
Sondervorschrift(en) 318:
318 siehe Sondervorschrift 318 (bei Verdacht auf Ansteckungsgefahr)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 0 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) nicht zulässig]
Verpackung: P620
Zusammenpacken: MP5
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
siehe Sondervorschrift CV 25
CV 26> Die Holzteile des Fahrzeugs oder Containers, die mit diesen Stoffen in Berührung gekommen sind, müssen entfernt und verbrannt werden.
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S3 Die Vorschriften des Unterabschnitts 8.1.4.1 b) und des Abschnitts 8.3.4 gelten nicht für Beförderungseinheiten, die gefährliche Stoffe der Klasse 6.2 befördern.
S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
siehe Sondervorschrift S15 (Fahrzeugüberwachung)
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Stoffe, die für Menschen oder Menschen und Tiere gefährlich sind.
EmS: F-A S-T
Benennung in Englisch: Infectious substance, affecting humans