UN | 3102 ORGANISCHES PEROXID TYP B, FEST |
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| Klasse 5.2/ Klassifizierungscode: P1
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| Gefahrzettel 5.2+1
-----siehe auch UN 3101 (Stoff in anderer Konsistenz)
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| Beförderungspapier: UN 3102 Organisches Peroxid Typ B, fest (XXXX), 5.2 (1), (B) Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274 |
| Tunnelcode: | (B) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B, C, D und E. |
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| Sondervorschrift(en) 122 und 181 und 274: | | 122 Die Nebengefahren und die UN-Nummer (Gattungseintragung) für jede bereits zugeordnete Zubereitung organischer Peroxide sind in Unterabschnitt 2.2.52.4, in Unterabschnitt 4.1.4.2 Verpackungsanweisung IBC 520 und in Absatz 4.2.5.2.6 Anweisung für ortsbewegliche Tanks T 23 angegeben. |
| siehe Sondervorschrift 181 (ggf. mit Gefahrzettel 1) |
| 274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung) |
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| begrenzte Mengen (LQ): max. 100 g je Innenverpackung |
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freigestellte Mengen (EQ): | E0 | (in freigestellten Mengen nicht zugelassen) |
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Beförderungskategorie: 1 | [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)] (höchstzulässige Menge max. 20 kg) (Multiplikator 50) |
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Verpackung: P520
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Zusammenpacken: MP4 | |
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich |
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Versandstücke: | V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladenV5 Die Versandstücke dürfen nicht in Kleincontainer befördert werden |
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Laden: | CV15 Siehe Unterabschnitt 7.5.5.3 (Mengenbegrenzung) siehe Sondervorschrift CV20 (Vereinfachung bei kleinen Mengen) siehe Sondervorschrift CV22(Luftzirkulation) CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden. |
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Betrieb: | S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig. S17 Fahrzeugüberwachung ab 1.000 kg |
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| Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis) | |
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| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
| Verhalten mit Wasser: | Nicht löslich in Wasser. Die Zugabe von Wasser zu Dibernsteinsäureperoxid verringert dessen thermische Stabilität. | Verhalten bei Temperaturänderung: | Kann bei erhöhten Temperaturen oder unter Feuereinwirkung explodieren. | REDOX-Verhalten: | Brennt heftig. | Gesundheit: | Berührung mit der Haut und den Augen ist zu vermeiden. Kann reizende oder giftige Gase oder Dämpfe bilden. | |
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| Benennung in Englisch: Organic peroxide type B, solid |
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| Trennvorschrift: |
SG1 | Für Versandstücke mit einem Zusatzgefahrzettel der Klasse 1, Trennung wie für Klasse 1, Unterklasse 1.3. In Bezug auf Stoffe der Klasse 1 jedoch Trennung wie für die Hauptgefahr.
| | SG35 | Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
| | SG36 | Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
| | SG72 | Siehe Tabellen in 7.2.6.3
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