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638
3362




UN 3362 CHLORSILANE, GIFTIG, ÄTZEND, ENTZÜNDBAR, N.A.G.
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: TFC
Gefahrzettel 6.1+3+8 / Gefahrennummer: 638
Beförderungspapier:
UN 3362 Chlorsilane, giftig, ätzend, entzündbar, n.a.g. (XXXX), 6.1 (3) (8), VG II, (D/E)
UN 3362 Abfall Chlorsilane, giftig, ätzend, entzündbar, n.a.g. (XXXX), 6.1 (3) (8), VG II, (D/E)

Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
weitere Vorlagen
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg bei Feststoffen bzw. 333 ltr. Nennvolumen bei Flüssigkeiten)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P010
Zusammenpacken: MP15
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T14 (Sondervorschrift(en): TP2 TP7 TP27 )
ADR-Tanks: L4BH (Sondervorschrift(en): TU15 TE19 )
Fahrzeug: FL
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S19 Fahrzeugüberwachung ab 5.000 kg
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose bis gelbe Flüssigkeiten mit stechendem Geruch.
Werkstoffe und Chemikalien: Greift bei Feuchtigkeit die meisten Metalle stark an.
Verhalten mit Wasser: Nicht mischbar mit Wasser. Reagieren heftig mit Wasser oder Wasserdampf unter Bildung von Chlorwasserstoff, einem reizenden und ätzenden Gas, dass als weißer Nebel sichbar wird.
Verhalten bei Temperaturänderung: Unter Feuereinwirkung bilden sich giftige Gase.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
EmS: F-E S-C
Benennung in Englisch: Chlorosilanes, toxic, corrosive, flammable n.o.s.
Trenngruppe: SGG1Säuren
Trennvorschrift: SG5 Trennung wie für Klasse 3
SG8Entfernt von Klasse 4.1 stauen
SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen