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3547


ggf. Gefahrzettel von Nebengefahren
UN 3547 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ÄTZENDEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G.
Klasse 8/ Klassifizierungscode: C11
Gefahrzettel siehe 5.2.2.1.12
Beförderungspapier:
UN 3547 Gegenstände, die einen ätzenden Stoff enthalten, n.a.g. (XXXX), 8, (E)
Bem. ggf. sich die Gefahrzettel von Nebengefahren anzugeben!
statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274, 310 und 673:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
310 siehe Sondervorschrift 310 (Beförderung von Prototypen)
673 673 (gilt nur im RID): Für die Beförderung dieses Gegenstandes müssen die Vorschriften des Kapitels 1.10 und 5.3, des Abschnitts 5.4.3 und des Kapitels 7.2 nicht angewendet werden.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 4 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) in unbegrenzter Menge zulässig]
(Multiplikator 0)
Verpackung: P006 / LP03
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Articles containing corrosive substance, n.o.s.