UN | 3549 MEDIZINISCHE ABFÄLLE, KATEGORIE A, GEFÄHRLICH FÜR TIERE |
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fest |
| Klasse 6.2/ Klassifizierungscode: I3
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| Gefahrzettel 6.2
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| Beförderungspapier: UN 3549 Medizinische Abfälle, Kategorie A, Gefährlich für Tiere, 6.2, (-) |
| Tunnelcode: | (-) Durchfahrt durch alle Tunnel gestattet. |
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| Sondervorschrift(en) 395: | | 395 Diese Eintragung darf nur für feste medizinische Abfälle der Kategorie A verwendet werden, die zur Entsorgung befördert werden. |
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| begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig |
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freigestellte Mengen (EQ): | E0 | (in freigestellten Mengen nicht zugelassen) |
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Beförderungskategorie: 0 | [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) nicht zulässig] |
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Verpackung: P622 / LP622
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Zusammenpacken: MP2 | |
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich |
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Versandstücke: | V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen |
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Betrieb: | S3 Die Vorschriften des Unterabschnitts 8.1.4.1 b) und des Abschnitts 8.3.4 gelten nicht für Beförderungseinheiten, die gefährliche Stoffe der Klasse 6.2 befördern. S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig. siehe Sondervorschrift S15 (Fahrzeugüberwachung) |
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| Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis) | |
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| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
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| Benennung in Englisch: Medical waste, category a, affecting animals |
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| Trennvorschrift: |
SG50 | Trennung von Nahrungs- und Futtermitteln gemäß 7.3.4.2.1, 7.6.3.1.2 oder 7.7.3.6
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