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268
1005



UN 1005 AMMONIAK, WASSERFREI
Klasse 2/ Code: 2TC
Gefahrzettel 2.3+8 / Gefahrennummer: 268
Beförderungspapier:
UN 1005 Ammoniak, wasserfrei, 2.3 (8), (C/D), umweltgefährdend
Tunnelcode: (C/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 23 und 379:
23 Dieser Stoff weist eine Gefahr der Entzündbarkeit auf, die aber nur unter extremen Brandbedingungen in einem abgeschlossenen Raum zutage tritt.
379 siehe Sondervorschrift 379 (Freistellung für Ammoniak-Dosiersystem)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 50 kg)
(Multiplikator 20)
Verpackung: P200: Flaschen, Großflaschen, Druckfass und Flaschenbündel sind zulässig
LC50: 4.000 ml/m³
Prüffrist: 5 Jahre (nicht anwendbar für Gefäße aus Verbundwerkstoff)
Prüfdruck: 29 bar Füllungsgrad: 0,54 kg/ltr.
Sondervorschrift:
b: Ventile aus Kupfer dürfen nicht verwendet werden
siehe Sondervorschrift ra (Beförderung in Kapseln)
Zusammenpacken: MP9
MEGC: Die Beförderung in MEGC ist zugelassen.
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T50
ADR-Tanks: PxBH(M) (Sondervorschrift(en): TA4 TT8 TT9 )
Fahrzeug: AT
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 1000 kg Nettomasse in Tanks
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
CV10 siehe Sondervorschrift CV10 (Laden der Flaschen)
siehe Sondervorschrift CV36 (Schild "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN")
Betrieb: S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß gemäß EU-VO 1272/2008: H 400, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 25 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Verflüssigtes, nicht enzündbares, giftiges und ätzendes Gas mit stechendem Geruch.
Hinweise: Erstickend in niedrigen Konzentrationen.
Werkstoffe und Chemikalien: Reagiert heftig mit Säuren.
Gesundheit: Wirkt stark reinzend auf die Haut, Augen und Schleimhäuten
Explosionsgrenzen: Obwohl bei diesem Stoff das Risiko einer Entzündung vorhanden ist, besteht diese Gefahr nur bei besonderen Zündbedingungen in geschlossenen Bereichen.
EmS: F-C S-U
Benennung in Englisch: Ammonia, anhydrous
Dieser Eintrag wurde als Meeresschadstoff eingestuft
Trenngruppe: SGG18Alkalien
Trennvorschrift: SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
SG46Getrennt von Chlor stauen