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1044


UN 1044 FEUERLÖSCHER
mit verdichtetem oder verflüssigtem Gas
Klasse 2/ Code: 6A
Gefahrzettel 2.2
Beförderungspapier:
UN 1044 Feuerlöscher, 2.2, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 225 und 594:
225 siehe Sondervorschrift 225 (Feuerlöscher mit Klasse 1-Stoffen)
594 siehe Sondervorschrift 594 (Gegenstände, die den Vorschriften des ADR nicht unterliegen)
begrenzte Mengen (LQ): max. 120 ml je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P003 (Sondervorschrift(en): PP91 )
Zusammenpacken: MP9
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 1.3
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften nicht geprüft (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Feuerlöscher, die verdichtete und verflüssigte Gase enthalten und unter einem Druck von über 175 kPa stehen, um das Löschmittel herauszupressen.
EmS: F-C S-V
Benennung in Englisch: Fire extinguishers