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X323
1392


UN 1392 ERDALKALIMETALLAMALGAM, FLÜSSIG
Klasse 4.3 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode: W1
Gefahrzettel 4.3 / Gefahrennummer: X323 -----siehe auch UN 3402 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 1392 Erdalkalimetallamalgam, flüssig, 4.3, VG I, (B/E)
Tunnelcode: (B/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B und C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 183 und 506:
183 Die Gruppe der Erdalkalimetalle umfasst die Elemente Magnesium, Calcium, Strontium und Barium.
506 Erdalkalimetalle und Erdalkalimetalllegierungen in pyrophorer Form sind Stoffe der Klasse 4.2. UN 1869 Magnesium oder UN 1869 Magnesiumlegierungen mit mehr als 50 % Magnesium als Pellets, Späne oder Bänder sind Stoffe der Klasse 4.1.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P402
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ADR-Tanks: L10BN(+) (Sondervorschrift(en): TU1 TE5 TT3 TM2 )
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Laden: CV23 Bei der Handhabung der Versandstücke sind besondere Maßnahmen zu treffen, damit sie nicht mit Wasser in Berührung kommen.
Betrieb: S20 Fahrzeugüberwachung ab 10.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Legierungen von Metall mit Quecksilber. Enthalten 2% bis 10% Erdalkalimetalle und können bis zu 98% Quecksilber enthalten.
Werkstoffe und Chemikalien: Reagiert mit Feuchtigkeit, Wasser oder Säuren unter Entwicklung von Wasserstoff, einem entzündbarem Gas.
EmS: F-G S-N
Benennung in Englisch: Alkaline earth metal amalgam, liquid
Trenngruppe: Schwermetalle und ihre Salze (einschließlich ihrer metallorganischen Verbindungen)
SGG11Quecksilber und Quecksilberverbindungen
Trennvorschrift: SG26Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.
SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen