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3270


UN 3270 MEMBRANFILTER AUS NITROCELLULOSE
mit höchstens 12,6 % Stickstoff in der Trockenmasse
Klasse 4.1 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: F1
Gefahrzettel 4.1
Beförderungspapier:
UN 3270 Membranfilter aus Nitrocellulose, 4.1, VG II, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 237, 286 und 403:
237 siehe Sondervorschrift 237
286 Membranfilter aus Nitrocellulose, die unter diese Eintragung fallen und jeweils eine Masse von höchstens 0,5 g haben, unterliegen den Vorschriften des ADR nicht, wenn sie einzeln in einem Gegenstand oder in einem dicht verschlossenen Päckchen enthalten sind.
403 siehe Sondervorschrift 403 (Bedingungen Freistellung Membranfilter)
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P411
Zusammenpacken: MP11
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 6.1
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Die Filter können kleine runde Blättchen oder große Bögen sein.
Hinweise: In geschlossenen Räumen können diese Gas und Dämpfe mit der Luft explosionsfähige Gemische bilden. Brennt schnell mit starker Wärmestrahlung.
Verhalten bei Temperaturänderung: Unter Feuereinwirkung bilden sich giftige Gase und Dämpfe.
EmS: F-A S-I
Benennung in Englisch: Nitrocellulose membrane filters