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3112



UN 3112 ORGANISCHES PEROXID TYP B, FEST, TEMPERATURKONTROLLIERT
Klasse 5.2/ Code: P2
Gefahrzettel 5.2+1 -----siehe auch UN 3111 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3112 Organisches Peroxid Typ B, fest, temperaturkontrolliert (XXXX), 5.2 (1), (B); Kontrolltemperatur XX°C; Notfalltemperatur XX°C
Bem. Ggf. müssen weitere Gefahrzettel angegeben werden, entsprechend der Angabe in Unterabschnitt 2.2.52.4
statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (B) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B, C, D und E.
Sondervorschrift(en) 122 und 181 und 274:
122 Die Nebengefahren und die UN-Nummer (Gattungseintragung) für jede bereits zugeordnete Zubereitung organischer Peroxide sind in Unterabschnitt 2.2.52.4, in Unterabschnitt 4.1.4.2 Verpackungsanweisung IBC 520 und in Absatz 4.2.5.2.6 Anweisung für ortsbewegliche Tanks T 23 angegeben.
siehe Sondervorschrift 181 (ggf. mit Gefahrzettel 1)
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P520
Zusammenpacken: MP4
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Versandstücke: V8 siehe Sondervorschrift V8 (Maßnahmen zur Temperaturkontrolle)
Laden: CV15 Siehe Unterabschnitt 7.5.5.3 (Mengenbegrenzung)
siehe Sondervorschrift CV20 (Vereinfachung bei kleinen Mengen)
siehe Sondervorschrift CV21(Maßnahmen bei Kühlsystemen)
siehe Sondervorschrift CV22(Luftzirkulation)
CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Betrieb: siehe Sondervorschrift S4 (Temperaturkontrolle und Maßnahmen)
S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S16 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten, wenn die Gesamtmasse dieses Gutes im Fahrzeug 500 kg überschreitet. Außerdem müssen Fahrzeuge, die mehr als 500 kg dieses Gutes befördern, stets so überwacht werden, dass böswillige Handlungen verhindert und der Fahrzeugführer sowie die zuständigen Behörden bei Verlusten oder Feuer alarmiert werden.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Hinweise: Die Kontrolltemperatur und die Notfalltemperatur für jede Zubereitung sind in 2.4.2.3.2.3 angegeben. Die Temperaturen müssen regelmäßig kontrolliert werden.
Verhalten mit Wasser: Nicht mischbar mit Wasser.
Verhalten bei Temperaturänderung: Kann bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung explodieren.
REDOX-Verhalten: Brennt heftig.
Gesundheit: Berührung mit der Haut und den Augen ist zu vermeiden. Kann reizende oder giftige Gase oder Dämpfe bilden.
EmS: F-F S-R
Benennung in Englisch: Organic peroxide type B, solid, temperature controlled
Trennvorschrift: SG1Für Versandstücke mit einem Zusatzgefahrzettel der Klasse 1, Trennung wie für Klasse 1, Unterklasse 1.3. In Bezug auf Stoffe der Klasse 1 jedoch Trennung wie für die Hauptgefahr.
SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
SG72Siehe Tabellen in 7.2.6.3