ADR 2025       UN-Suche
X333
3394



UN 3394 PYROPHORER METALLORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, MIT WASSER REAGIEREND
Klasse 4.2 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode: SW1
Gefahrzettel 4.2+4.3 / Gefahrennummer: X333 -----siehe auch UN 3393 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3394 Pyrophorer metallorganischer flüssiger Stoff, mit Wasser reagierend (XXXX), 4.2 (4.3), VG I, (B/E)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (B/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B und C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 0 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) nicht zulässig]
Verpackung: P400 (Sondervorschrift(en): PP86 )
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T21 (Sondervorschrift(en): TP2 TP7 TP36 TP41 )
ADR-Tanks: L21DH (Sondervorschrift(en): TU4 TU14 TU22 TC1 TE21 TM1 )
Fahrzeug: AT
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 3000 ltr. Nettomasse in Tanks
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Betrieb: S20 Fahrzeugüberwachung ab 10.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Leichtentzündliche Flüssigkeiten.
Verhalten mit Wasser: Reagieren heftig mit Feuchtigkeit, Wasser und Säuren unter Bildung entzündbarer Gase
EmS: F-G S-M
Benennung in Englisch: Organometallic Substance, Liquid, pyrophoric, Water-Reactive
Trennvorschrift: SG26Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.
SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
SG63In Längsrichtung getrennt durch eine dazsischenliegende ganze Abteilung oder einen dazwischenliegenden Laderaum von Klasse 1 stauen