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568
1745




UN 1745 BROMPENTAFLUORID
Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe I/ Code: OTC
Gefahrzettel 5.1+6.1+8 / Gefahrennummer: 568
Beförderungspapier:
UN 1745 Brompentafluorid, 5.1 (6.1) (8), VG I, (B/E)
Tunnelcode: (B/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B und C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg bei Feststoffen bzw. 20 ltr. Nennvolumen bei Flüssigkeiten)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P200: Flaschen, Druckfässer und Flaschenbündel sind zulässig
LC50: 25 ml/m³
Prüffrist: 5 Jahre (nicht anwendbar für Gefäße aus Verbundwerkstoff)
Prüfdruck: 10 bar
(Eine Mindestfüllung von 8 % ist vorgeschrieben)
Sondervorschrift:
siehe Sondervorschrift k (Vorschriften für giftige Gase bis 200 ppm)
siehe Sondervorschrift ab (Bedingungen)
siehe Sondervorschrift ab (weitere Bedingungen)
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T22 (Sondervorschrift(en): TP2 TP12 TP13 )
ADR-Tanks: L10DH (Sondervorschrift(en): TU3 )
Fahrzeug: AT
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 3000 ltr. Nettomasse in Tanks
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose, schwere Flüssigkeit mit stark reizverursachendem Geruch.
Werkstoffe und Chemikalien: Entwickelt bei Berührung mit Säuren oder sauren Dämpfen hochgiftige Brom- und Fluordämpfe sowie hochgiftige Dämpfe deren Verbindungen. Greift die meisten Metalle stark an.
Verhalten mit Wasser: Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung von Fluorwasserstoff, einem giftigen, stark ätzenden Gas, das als weißer Nebel sichtbar wird.
REDOX-Verhalten: Starkes Oxidationsmittel; kann in Berührung mit organischen Stoffen wie Holz, Baumwolle oder Stroh einen Brand verursachen.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
Siedepunkt: 40°C.
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Bromine pentafluoride
Trenngruppe: SGG1Säuren
Trennvorschrift: SG6Trennung wie für Klasse 5.1
SG16Getrennt von Klasse 4.1 stauen
SG19Getrennt von Klasse 7 stauen
SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen