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3375


UN 3375 AMMONIUMNITRAT-GEL
Zwischenprodukt für die Herstellung von Sprengstoffen, fest
Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: O2
Gefahrzettel 5.1 / Gefahrennummer: 50
Beförderungspapier:
UN 3375 Ammoniumnitrat-Gel, 5.1, VG II, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 309:
309 siehe Sondervorschrift 309
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P505 / IBC02 (Sondervorschrift(en): B16 )
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP1 TP9 TP17 TP32 )
ADR-Tanks: SGAV(+) (Sondervorschrift(en): TU3 TU12 TU39 TE10 TE23 TA1 TA3)
Fahrzeug: AT
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Betrieb: S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S23 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gleten, wenn deser Stoff in loser Schüttung oder in Tanks befördert wird und die Gesamtmass oder das gesamtvolumen im Fahrzeug 3000 kg bzw. 3000 Liter überschreitet.
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Nicht sensibilisierte Emulsionen, Suspensionen und Gele, die sich hauptsächlich aus einem Gemisch von Ammoniumnitrat und einem Brennstoff zusammensetzen und die für die Herstellung eines Sprengstoffs Typ E nach einer zwingenden Vorbehandlung vor der Verwendung bestimmt sind.
Hinweise: Diese Stoffe müssen die Testreihe 8 im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil I Abschnitt 18 bestehen und von der zuständigen Behörde zugelassen sein.
EmS: F-H S-Q
Benennung in Englisch: Ammonium nitrate gel
Trenngruppe: SGG2Ammoniumverbindungen
Trennvorschrift: SG16Getrennt von Klasse 4.1 stauen
SG42Getrennt von SGG3 - Bromaten stauen
SG45Getrennt von SGG4 - Chloraten stauen
SG47Getrennt von SGG5 Chloriten stauen
SG48Getrennt von brebaren Stoffen (insbesondere von flüssigen Stoffen stauen. Brennbare Stoffe umfassen nicht Verpackungs- oder Staumaterial
SG51Getrennt SGG8 - Hypochloriten stauen
SG56Getrennt SGG12 - Nitriten stauen
SG58Getrennt von SGG13 Perchloraten stauen
SG58Getrennt von SGG14 Permanganaten stauen
SG61Getrennt von SGG15 pulverförmigen Metallen stauen